"Sprache gehört zum Charakter des Menschen"
Francis Bacon
Unsere Praxisphilosophie
Individuell
In der Logopädie sehen wir immer wieder ähnliche Störungsbilder, diese können jedoch nur optimal behandelt werden, wenn die Therapie individuell auf den Patienten abgestimmt ist. Diese Idee bildet den Grundsatz bei logo albstadt. Dies bedeutet, dass wir vor Therapiebeginn einen umfänglichen und persönlichen Therapieplan erstellen und diesen kontinuierlich an den wirklichen Therapieverlauf anpassen.
Zielsetzung
Der wichtigste Bestandteil des Therapieplans ist für uns das individuelle Ziel eines jeden Patienten. Dieses besprechen wir stets zu Beginn einer Therapie und übersetzen es dann in konkrete Meilensteine, Therapieeinheiten und Übungen. Dies ist insbesondere wichtig, da die Logopädie unzählige Behandlungsmöglichkeiten und -techniken bietet, deren Erfolg maßgeblich vom Patienten abhängig ist.
Transparenz
Den Überblick im Wirrwarr von Ärzten, Therapeuten und unzähligen medizinischen Begriffen zu behalten, ist nicht leicht und kann schnell frustrieren. Deswegen nehmen wir uns bei logo albstadt besonders viel Zeit, um jeden Therapieschritt, jede Übung und jeden Fachbegriff verständlich zu erklären. Patienten können uns auch auf diese Weise besser Rückmeldung geben und so den Therapieerfolg verbessern.
Ganzheitlich
Es wird oftmals angenommen, dass die Ursachen für logopädische Störungsbilder allein neurologische Gründe haben oder aus Einschränkungen im Gesichts- und Halsbereich stammen. Wir bei logo albstadt nehmen stattdessen eine ganzheitliche Betrachtung des Patienten vor und berücksichtigen u.a. andere körperliche Einschränkungen wie Muskelverspannungen sowie psychologische Einflüsse wie Stress. Dafür haben wir besondere Fortbildungen absolviert und können unseren Patienten so optimal helfen.
Wie läuft eine Therapie bei logo albstadt ab?
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Feststellung / Vorstellung beim Arzt
  • Wenn sprachliche Auffälligkeiten oder Einschränkungen durch Angehörige, Eltern oder Erziehern festgestellt werden, sollten Sie sich zunächst an Ihren behandelnden Arzt wenden und dies gemeinsam besprechen.
  • Sollte die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie vorhanden sein, erhalten Sie von Ihrem Arzt ein logopädisches Rezept, von uns auch "Heilmittelverordnung" genannt.
  • Sobald Sie dieses Rezept in Aussicht oder erhalten haben, freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht über unser Kontaktformular um einen Termin zu finden und die Therapie zu beginnen.
  • Können Sie nicht persönlich in die Praxis kommen, führen wir auch gerne Hausbesuche durch. Bitte beachte Sie, dass dies jedoch auf dem Rezept vom Arzt vermerkt sein muss.
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Erstgespräch / Diagnostik
  • Bei unserem ersten Gespräch, auch Anamnesegespräch genannt, besprechen wir gemeinsam Ihre aktuelle Situation und definieren zusammen die Ziele Ihrer logopädischen Therapie. Dies wird ergänzt durch eine ausführliche Diagnostik, die wir im Anschluss durch spezielle Übungen durchführen.
  • Auf dieser Basis erstellen wir einen individuellen Therapieplan, der Ihre Ziele in konkrete Therapiemethoden, -übungen und -meilensteine übersetzt.
  • Das Erstgespräch findet bei Kindern immer mit einem oder beiden Elternteilen statt, es dauert in der Regel 45 Minuten.
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Behandlung / Behandlungsdauer
  • Die Behandlungsdauer einer logopädischen Therapie wird üblicherweise vom verordnenden Arzt durch das Rezept festgelegt. Dieses kann entweder ein Diagnostikrezept mit drei Einheiten oder sogleich ein logopädisches Rezept mit zehn Einheiten umfassen.
  • Die Dauer der Therapiestunde ist abhängig vom Störungsbild und liegt bei 30, 45 oder 60 Minuten.
  • Eltern können gerne während der Therapieeinheit in der Praxis warten oder die Zeit anderweitig nutzen, z.B. für Erledigungen in nahegelegenen Geschäften.
  • Sollte eine Verlängerung der Therapie sinnvoll sein, kann diese mit einem weiteren Rezept selbstverständlich verlängert werden.
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Behandlungskosten

  • Eine logopädische Therapie ist grundsätzlich eine von den gesetzlichen Krankenkassen getragene Leistung, die mit einer Zuzahlung des Patienten unterstützt wird.
  • Eine Zuzahlung ist grundsätzlich bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr notwendig.
  • Mit Privatpatienten wird vor der Therapie ein Vertrag abgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen bei der zuständigen Krankenkasse mittels eines Kostenvoranschlags die Kostenübernahme vor Beginn der Therapie abzuklären. Einen Kostenvoranschlag und einen entsprechenden Antrag erhalten Sie gerne von uns.

Kommen Sie bei weiteren Fragen gerne jederzeit auf uns zu.